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WertdefinitionenVerkehrswert, Marktwert, Beleihungswert - Was ist das? 

Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch 

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Marktwert gemäß Red Book 

"Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, zu dem eine Immobilie am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt."

Beleihungswert gemäß § 16 Pfandbriefgesetzbuch 

"Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.

Der Beleihungswert darf einen auf transparenter Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.

Dieser Beleihungswert entspricht im Wesentlichen dem Verkehrswert abzüglich eines Risiko- oder Sicherheitsabschlages."