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Gutachten 

Ein Gutachten muss im Grundsatz nachvollziehbar und transparent sein. Je nach Aufgabenstellung kann sich jedoch eine unterschiedlich erforderliche Analysetiefe ableiten, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund bestehen grundsätzlich nachfolgende Gutachtenformen.

Verkehrswertgutachten 

Das Verkehrswertgutachten ist die ausführlichste Form der Berichterstattung und weist für den jeweiligen Auftraggeber sowie für einen Außenstehenden nachvollziehbar und begründet alle Wertansätze sowie die Ableitung des Verkehrswertes der Liegenschaft aus. Es orientiert sich an den Anforderungen des §194 BauGB und gliedert sich in einen beschreibenden und einen bewertenden Teil.

Das Gutachten gibt mit dem beschreibenden Teil einen umfänglichen Überblick über das Grundstück und deren wertrelevanten Merkmale. Im bewertenden Teil werden mit Bezug auf die Objekteigenschaften alle Bewertungsprämissen erörtert und abgeleitet. Diese werden in der abschließenden Berechnung der jeweiligen Bewertungsverfahren zusammengefasst. Auf Basis der Ergebnisse der einzelnen Bewertungsverfahren wird dann der Verkehrswert nachvollziehbar abgeleitet.

Kurzgutachten 

Das Kurzgutachten stellt eine Wertermittlung in "verkürzter" Form dar, in welchem der beschreibende sowie der bewertende Teil im Vergleich zum Verkehrswertgutachten nur grob dargestellt und erläutert werden. Das Research der Bewertungsparameter beschränkt sich hierbei auf öffentlich zugängige Marktdaten. Die Herleitung der in der Berechnung ermittelten Daten ist ausschließlich übergeordnet nachvollziehbar.

Indikative Wertermittlung 

Die indikative Wertermittlung stellt eine grobe Wertermittlung mit einer reduzierten Recherche und Berechnung sowie einer verkürzten Dokumentation dar. Der ermittelte Wert gibt einen groben Marktwert der Immobilie wieder.